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Warum Sie sich für die Umrüstung Ihrer Heizungsanlage
auf den patentierten Betrieb von minitact®
entscheiden sollten, lesen Sie auf den folgenden Seiten.
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Auszug aus der Offenlegungsschrift beim Deutschen Patentamt:
"Die Erfindung betrifft
eine Heizungsanlage bzw. ein Heizungs-system mit einem
Wärmeerzeuger, z. B.
Heizkessel, Therme usw., mittels
dem Wärme für
einen Heizkreis mit einem Heizungsvorlauf
und
-rücklauf und für einen Warmwasser-speicher
erzeugbar
ist, wobei der Warmwasserspeicher einen Behälter mit
Heizwasser aufweist, das vom Wärmeerzeuger erwärmt
wird und einen Wasserspeicher aufweist, der vom Heizwasser
durch eine wärmeübertragende Zwischenwand getrennt
ist, und der Wasserspeicherbereich vorzugsweise Brauchwasser
aufnimmt".
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Es ist Ziel der vorliegenden
Erfindung, die Zahl der Taktungen drastisch zu verringern,
den Heizenergieverbrauch einer ein-gangs beschriebenen
Heizungsanlage bei gleich bleibendem Heizungskomfort
zu senken, den Verschleiß des Wärme-erzeugers zu verringern,
den Betrieb der Heizungsanlage wartungsfreundlicher zu
machen und den Stromverbrauch
der Heizungsanlage zu senken.
Ferner liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Heizungsanlage
zu schaffen, bei der auf eine einfache
Art und Weise das
vorstehend beschriebene Ziel erreicht
wird, bei der die
dem Stand der Technik anhaftenden
Nachteile vermieden werden,
der Anlagenwirkungsgrad gesteigert und noch eine einfache
und kostengünstige
Nach- bzw. Umrüstung bestehender Heizungsanlagen
ermöglicht wird.
Dabei sollten die Maßnahmen zur Umsetzung
der Erfindung
so einfach gestaltet sein, dass auch ein
Heizungsmonteur
mit seinem geläufigen Berufswissen die
Nach- bzw. Um-
rüstung vornehmen kann.
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